"Im neuen Mutant steckt Dunlops langjährige Entwicklungskompetenz aus den Bereich Racing, Hypersport und Sport-Touring. Für Nass-Performance-Eigenschaften auf höchstem Niveau sorgen Technologien, die von Dunlops Regen-Rennreifen KR191/KR393 übernommen worden sind, die beispielsweise in der Langstrecken-WM (EWC) und der Moto2-WM eingesetzt werden. Features von Dunlops Hypersportreifen SportSmart TT wurden verwendet, um auch auf trockenen Straßen gute und sportliche Fahreigenschaften bieten zu können. Für eine hohe Langlebigkeit sorgen die RoadSmart III Erfahrungen aus dem Sport-Touring-Segment. Auch hier findet die 2-Komponenten-Gummimischung (Multi-Tread) verwendung.
Mit der Anzahl der Dimensionen, bestehend aus 4 Vorder- und 3 Hinterreifengrößen können über 370 verschiedene Modelle mit dem neuen Mutant ausgestattet werden. Dabei können nicht nur typische Crossover-Bikes wie Ducati Multistrada, BMW S1000 XR oder Yamaha Tracer bereift werden. Fahrer von Reiseenduros wie BMW R1250 GS oder KTM 1290 Super Adventure S können ebenfalls auf den Crossover-Reifen zurückgreifen, genauso wie Piloten von Naked-Bikes, Scramblern und Retro-Motorrädern.
Speziell für Retro-Bikes bietet das spektakuläre Profildesign einen unverwechselbaren Look, der perfekt den Stil des Retro-Bikes widerspiegelt. „Analysen von Dunlop zeigen, dass diese Fahrer nach einem Produkt suchen, das ihnen die Performance und das Handling von Hypersport-Reifen vermittelt, aber gleichzeitig die Sicherheit und das Vertrauen liefert, um Ausfahrten bei fast jedem Wetter genießen zu können. Nur der Mutant bietet diesen einzigartigen Crossover-Reiz.“ fasst Dmitri Talboom zusammen."
Darf ich den M&S-Reifen trotz geringerem Speedindex auch nutzen?
Ab 01.06.2017 gilt eine Veränderung des §36.1 StVZO.
Diese untersagt die Nutzung von Reifen, wenn der Speedindex des Reifens kleiner dem Speedindex des Fahrzeuges ist.
Ausnahme wäre möglich, wenn der Reifen eine moderne M&S Kennung besitzt, basierend auf der Prüfung des Schneeflockensymboles.
Diese "Schneeflocken-M&S-Prüfung" ist für Motorradreifen nicht vorgesehen, von daher ist die Nutzung von nur (M&S) gekennzeichneten Reifen mit niedrigerem Speedindex grundsätzlich untersagt.
Jedoch sticht EU-Recht nationale Regelungen:
Für Fahrzeuge mit europäischer Homologation (EU-Betriebserlaubnis), ist es weiterhin möglich M+S gekennzeichnete Reifen zu verwenden.
Grobstollige Enduroreifen, deren Geschwindigkeitsbereich unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, können unter folgenden Voraussetzungen weiterhin verwendet werden:
1. das Fahrzeug besitzt eine europäischer Homologation (EU-Betriebserlaubnis)
2. die Reifen müssen M+S gekennzeichnet sein
3. die zulässige Geschwindigkeit der Reifen muss im Blickfeld des Fahrers angegeben werden
Die Grundlage hierfür ist nach Expertenmeinung:
· Richtlinie 97/24/EG Kapitel 1 Anhang III Punkt 1.4.2
· Rahmenrichtlinien 92/61/EWG, 2002/24/EG und VO (EU) Nr. 168/2013
· Rechtsakt VO (EU) Nr. 3/2014 Anhang XV Punkt 4.2.2
Betrieb von M+S Reifen auf Fahrzeugen mit nationaler (länderspezifischer) ABE (Typzulassung):
Für Fahrzeuge mit nationaler Homologation (ohne europäische Typzulassung, EU-Betriebserlaubnis beispielsweise Import-Fahrzeuge) sind seit 01.01.2018 keine M+S Reifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsbereich als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges zulässig.
Es gilt aber eine Übergangsregelung welche besagt, dass derartige M+S Reifen, sofern vor dem 31.12.2017 produziert (DOT XX17), noch bis zum 01.10.2024 verbaut werden dürfen.