Der Shop verfügt über eine Automatik.
Wenn Sie Ihren Wunschreifen über den Button „Einkaufen“ auswählen, zeigt der Shop automatisch auf der nächsten Seite die passenden Schläuche.
Die Auswahl unserer Servicepartner erfolgt im Shopbereich „Versandarten/Kasse“. Die Partner finden Sie vor der Eingabe Ihrer Daten und vor Abschluss der Bestellung.
Alle Montagemöglichkeiten in Ihrer Nähe ( Euromaster, Servicepartner und freie Montagestationen) finden Sie im Bereich der Produktanzeige, links.
Bitte im grünen Eingabefeld Ihre Postleitzahl eingeben.
Mit allen Lieferanten haben wir Tausch-, bzw. Rücknahmevereinbarungen und stellen somit sicher, dass die Lagerware aktueller Produktion entspricht.
Bei Rennertypen sind die Motorradreifen in der Regel (zu Saisonbeginn) wenige Monate alt. Jedoch gibt es Randgrössen, dort legen die Reifenhersteller ggf. nur alle 18 Monate eine neue Produktion auf. Wenn unser Lager feststellt, dass die bestellten Motorradreifen älter als ca. 36 Monate sind, informieren wir Sie vor Warenversand und bitten um Ihre Zustimmung.
Dies gilt nicht bei Auslaufmodellen die vom Hersteller nicht mehr produziert werden.
Hier versenden wir die noch am Lager verfügbaren Reifen, diese können auch älter als 24 Monate sein. Hier erfolgt keine zusätzliche Nachfrage.
Selbstverständlich. Der Shop richtet sich an Privatpersonen. Unsere Händler und Stammkunden besitzen einen gesonderten Zugang (Dealer-Area / myAccount).
Dazu müssen Sie einmal bei uns über den Onlineshop eingekauft haben. Nach Abschluss der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, sich als Stammkunde anzumelden und dann zukünftig, zu anderen Konditionen, bei uns einzukaufen.
Der Versand unserer Mails erfolgt zwar unverzüglich nach Verarbeitung, manche Mail-Provider/-Server können den Empfang aber um mehrere Minuten verzögern ("Greylisting" zur Reduzierung von SPAM).
M&S-Beschränkung bei Motorradreifen (Absenkung V-Max) wieder zulässig!
14.07.2021
M&S-Beschränkung bei Motorradreifen (Absenkung V-Max) wieder zulässig!
25. Verordnung zur Änderung strassenverkehrsrechtlicher Vorschriften 02.02.2021 Offizieller Wortlaut alt: (4a) Abweichend von § 36 Absatz 4 gelten bis zum Ablauf des 30. September 2024 als Reifen für winterliche Wetterverhältnisse auch Luftreifen im Sinne des Absatzes 2, die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S Reifen) und nicht nach dem 31. Dezember 2017 hergestellt worden sind.
Neu ab 02.02.2021 2. § 36 wird wie folgt geändert: a) Absatz 4a wird aufgehoben. b) Folgender Absatz wird angefügt: Absatz 5 gilt entsprechend für solche Luftreifen, die die in Nummer 2.29 der Regelung Nummer 75 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Luftreifen für Krafträder und Mopeds (ABl. L 84 vom 30.3.2011, S. 46) beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S Reifen), sofern diese Luftreifen an Fahrzeugen der Klasse L verwendet werden.
Umgangssprachlich:
Es ist wieder zulässig z.B. grobstollige Enduroreifen mit M&S-Kennung zu nutzen, auch wenn der Speedindex des Reifens kleiner ist als die maximal mögliche Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges. Wie bisher muss eine Aufkleber im Sichtfeld angebracht werden, der auf diese geringere maximale Höchstgeschwindigkeit hinweist